Angebot der OZG-Leistungen bleibt überschaubar
In der jetzt veröffentlichten Beta-Version fungiert der EfA-Marktplatz als Schaufenster für vorhandene oder in der Testphase befindliche digitale Verwaltungsleistungen. Tatsächlich kaufen kann man diese noch nicht. Derzeit bildet der EfA-Marktplatz mit der Mutterschutzmitteilung lediglich eine Leistung ab, die über das Angebot von vier Leistungen aus dem FIT-Store hinausgeht. Leistungen aus dem Themenfeld Bildung sind bisher nicht verfügbar.
Selbst nach der Fokussierung auf die bis Jahresende umzusetzenden OZG-Leistungen auf den sogenannten OZG-Booster durch den IT-Planungsrat ist das ein äußerst überschaubarer Zwischenstand.
Finanzierung der OZG-Umsetzung bleibt unklar
Ungeklärt bleibt nach der Sitzung des IT-Planungsrates die Frage nach der Finanzierung der OZG-Umsetzung insgesamt. Zwar wurde die flächendeckende Finanzierung besonders wichtiger Verwaltungsleistungen für das Jahr 2023 beschlossen. (3) Ob damit nur der Einkauf von Leistungen oder auch die Implementierung abgedeckt ist, bleibt unklar. Die Finanzierung des dauerhaften Betriebs und des Supports der eingekauften Dienste wird wohl an den einzelnen Verwaltungen hängen bleiben.
Potenzial kleiner IT-Dienstleister wird vernachlässigt
Weitgehend unbeachtet bei der Umsetzung von OZG-Leistungen ist nach wie vor das Potenzial aus dem Privatsektor. IT-Dienstleister außerhalb der govdigital eG und außerhalb der stark geförderten, aber in Summe wenigen Digitalisierungsprojekte könnten der Realisierung des Onlinezugangsgesetzes einen erheblichen Schub verleihen – wenn ihr Aufwand finanziell abgesichert wäre. In der derzeitigen Situation müssten die Dienstleister ihre Ressourcen abziehen von Projekten, mit denen sie Geld verdienen können, und auf die Entwicklung von OZG-Lösungen konzentrieren, deren Finanzierung jedoch unklar ist. Dass kaum ein kleineres Unternehmen mit seinen Ressourcen derart in Vorkasse gehen kann, liegt auf der Hand. Zumal der Verkauf der entwickelten OZG-Leistungen nicht garantiert ist, solang die Finanzierung von Einkauf, Implementierung und Betrieb für die Verwaltungen in den Wolken steht. Innovative Ideen und nachhaltige Digitalisierungskonzepte verstauben dadurch in Schubladen.
Synergieeffekte des EfA-Marktplatzes ausschöpfen
Das künftige Angebot digitaler Verwaltungsleistungen auf dem EfA-Marktplatz wird maßgeblich von der Mittelbereitstellung für die Entwicklung digitaler Verwaltungsleistungen abhängen. Hieran wird sich entscheiden, ob sich der Marktplatz zu einem Absatzmarkt für die großen IT-Anbieter und die Platzhirsche der Nischenbranchen entwickeln wird oder ob er durch einen offenen, auf Augenhöhe stattfindenden Wettbewerb kleinere IT-Dienstleister abbilden kann. Von den Synergieeffekten, die hierdurch entstehen würden, könnten beide profitieren: der EfA-Marktplatz vom Innovationspotenzial der Dienstleister und die deutsche IT-Landschaft von der Sichtbarkeit des Marktplatzes.
(1) https://www.it-planungsrat.de/news-detail/erste-beta-version-ist-online-marktplatz-fuer-efa-leistungen-soll-verwaltungen-den-einkauf-von-online-services-vereinfachen-schaufenster-zeigt-erste-verfuegbare-leistungen-1
(2) https://www.kommune21.de/meldung_38989_EfA-Marktplatz+geht+live.html
(3) https://www.egovernment-computing.de/bayern-unterstuetzt-grundrechtsaenderung-zur-ozg-umsetzung-a-762a2aa1cd6da7aa2b35a6248796bdeb/